Einstellungen in den richterlichen Dienst
Gesucht werden Assessorinnen und Assessoren, die Freude an qualifizierter und eigenständiger juristischer Arbeit im Umgang mit vielfältigen, oft existenziell bedeutsamen Lebenssituationen sowie mit facettenreichem Behördenhandeln haben. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen:
Bewerbungsverfahren
Bewerbungen auf Einstellung in den richterlichen Probedienst der Sozialgerichtsbarkeit sind formlos zu richten an:
Der Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen Zweigertstrasse 54 45130 Essen
Die Bewerbung kann schon vor der zweiten juristischen Staatsprüfung, frühestens jedoch nach Beendigung des juristischen Vorbereitungsdienstes eingereicht werden. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen mindestens ein juristisches Staatsexamen mit der Note "vollbefriedigend" (9,0 Punkte oder mehr) und möglichst Berufserfahrung im Sozialrecht nachweisen. Die Summe der Punktzahl des ersten und der doppelten Punktzahl des zweiten Examens sollte mindestens 25,5 Punkte betragen. Bei besonderer einschlägiger Berufserfahrung oder besonders engem Bezug zum Sozialrecht - etwa durch berufliche Erfahrung bei einem Sozialversicherungsträger oder als Anwalt - kann die Mindestpunktzahl auf bis zu 23,25 Punkte abgesenkt werden.
Frauen erhalten im Rahmen des in Nordrhein-Westfalen geltenden Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation den Vorzug.
Bewerbungen von schwerbehinderten, diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des
§ 2 Abs. 3 SGB IX und Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung bei:
- einen nicht-tabellarischen, eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf
- einfache Ablichtungen
- der Zeugnisse der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung
- der einzelnen Stationen des juristischen Vorbereitungsdienstes (Praxis und Arbeitsgemeinschaften)
- der Bescheinigung über die in der zweiten juristischen Staatsprüfung erzielten Einzelnoten,
- des Abiturzeugnisses
- ggf. des Zeugnisses über die abgeschlossene Berufsausbildung
- die notwendigen Erklärungen
- den ausgefüllten Personalbogen
Auswahlverfahren
Liegt eine vollständige Bewerbung vor und werden die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, wird diese beim Landessozialgericht in einen Bewerberpool aufgenommen. Sobald die Möglichkeit für Neueinstellungen besteht - in der Regel mehrmals jährlich -, werden geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Vorstellungsgespräch bei dem Landessozialgericht eingeladen. Das Gespräch findet in Form eines "strukturierten Einzelinterviews" zu verschiedenen Themengebieten vor einer Personalfindungskommission statt, die aus dem Präsidenten des Landessozialgerichts, einer Präsidentin bzw. einem Präsidenten eines Sozialgerichts, dem Personaldezernenten des Landessozialgerichts, der Gleichstellungsbeauftragten des Landessozialgerichts und einem Vertreter des Bezirksrichterrates besteht.
Reisekosten
Entstehende Reisekosten werden auf Antrag auf der Grundlage des Runderlasses des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen vom 08.03.1999 - 2141 - I B.41 erstattet.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Sachbearbeiterinnen:
Kornelia Topka, Tel. 0201 7992-7262
Tanja Wojtakowski, Tel. 0201 7992-7249
Leiter des Einstellungsberaterteams:
Michael Wolff-Dellen, Tel.: 0201 7992-7213
michael.wolff-dellen@lsg.nrw.de
Das Wichtigste auf einen Blick
Flyer des Einstellungsberaterteams mit Kurzinformationen über Bewerbung, Tätigkeitsbereiche, Karriereaussichten, Einstiegsgehälter, Standorte
Stand: Juni 2016