Grundsätzlich sind die Gerichtsverhandlungen öffentlich und für jedermann zugänglich. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, was in der Regel bereits durch den Aushang am Sitzungssaal kenntlich gemacht wird. Nicht öffentlich sind beispielsweise Erörterungstermine. Auch in einer öffentlichen Verhandlung kann im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Von selbst versteht sich, dass die Besucher/innen einer Verhandlung den Gang des Verfahrens nicht zu stören haben. Wer sich hieran nicht hält, muss mit Ordnungsstrafen und gegebenenfalls dem Verweis aus dem Saal rechnen.

Ob die jeweilige Sitzung öffentlich oder nichtöffentlich ist, erkennen Sie an der Leuchtanzeige über dem Terminsaushang des Sitzungssaals.

Größere Besuchergruppen (z. B. Schulklassen) werden gebeten, sich einige Tage vor dem Besuchstermin in der Pforte telefonisch zu melden (Tel. 05231 704-0).