Das Sozialgericht Detmold hat einen neuen Vizepräsidenten

 

Der 50-jährige Jurist Matthias Bünger ist neuer Vizepräsident des Sozialgerichts Detmold. Die von der Staatssekretärin im Ministerium der Justiz des Landes NRW, Frau Dr. Daniela Brückner, unterzeichnete Ernennungsurkunde wurde ihm vom Vizepräsidenten des Landessozialgerichts NRW, Dr. Jens Blüggel, am 26.04.2023 übergeben.

 

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen und Münster absolvierte Herr Bünger im Jahr 2001 die Zweite juristische Staatsprüfung in Stuttgart. An­schlie­ßend war er mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2007 trat Herr Bünger als Richter auf Probe in den Justizdienst des Landes NRW ein. Im Jahr 2009 wurde er zum Richter am Sozialgericht Detmold ernannt. Von August 2011 bis April 2012 war Herr Bünger im Rahmen einer Erprobung an das Landessozialgericht NRW ab­ge­ord­net. Seit 2015 nahm er als weiterer Aufsicht führender Richter bereits Verwaltungsaufgaben am Sozialgericht Detmold wahr. Sein richterliches Dezernat umfasste neben der Gesetzlichen Krankenversicherung u.a. auch Angelegenheiten der Rentenversicherung und der Grundsicherung für Arbeitssuchende, inzwischen ist er zuständig für Rechtsstreitigkeiten nach dem Recht der Arbeitsförderung.

 

Als Vizepräsident des Sozialgerichts Detmold tritt Matthias Bünger die Nachfolge von Herrn Uwe Wacker an, der am 22.09.2022 zum Präsidenten des Sozialgerichts Detmold ernannt wurde.

 

Neben den allgemeinen Aufgaben eines Vizepräsidenten gehören insbesondere die anstehende Einführung der elektronischen Gerichtsakte, die Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und die Fortbildung der Gerichtsangehöri­gen zum Verantwortungsbereich von Herrn Bünger.