Am 06.11.2023 beginnt am Sozialgericht Detmold eine neue Ära, denn zu diesem Stichtag wird die elektronische Gerichtsakte eingeführt.

Die seit Jahrzehnten geführten Papierakten werden nach und nach verschwinden, denn ab dem 01.12.2023 werden sämtliche neu eingehende Verfahren in elektronischer Form gespeichert. 

Bereits seit dem 01.01.2022 sind alle Rechtsanwälte und Behörden verpflichtet, ihre Schriftsätze bei Gerichten elektronisch einzureichen. 

Für die Bürger, die nicht anwaltlich vertreten sind, ändert sich zunächst nichts. Klagen und Schriftsätze können weiterhin in Papierform gesendet oder persönlich bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts abgegeben werden. Diese werden dann eingescannt.

Aber auch nicht anwaltlich vertretene Bürger können auf elektronischem Wege mit dem Gericht in Kontakt treten. Hierfür ist jedoch zwingend eine Zustellungsform zu wählen, die den Absender eindeutig und nachweisbar ausweist. Sie können ihre Schriftsätze zum Beispiel über ein elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) oder über einen anderen zugelassenen Übermittlungsweg (siehe § 65a Sozialgerichtsgesetz) bei Gericht einreichen.

Eine Klageerhebung per E-Mail ist weiterhin nicht möglich, da es einer speziellen elektronischen Signatur bedarf, um wirksam auf elektronischem Weg Klage erheben zu können.