Sie möchten gerne ein Ehrenamt übernehmen? Als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter wären Sie ein wichtiger Teil der Rechtspflege und wären künftig mit richterlichen Aufgaben betreut.

Das Sozialgericht Detmold würde sich sehr freuen, wenn Sie sich bereit erklären würden, dieses Ehrenamt zu übernehmen.

 Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht werden aufgrund von Vorschlagslisten für fünf Jahre berufen. In § 14 des Sozial­gerichts­gesetzes (SGG) ist geregelt, welche Vereinigungen und Verbände berechtigt sind, sol­che Vorschlagslisten vorzulegen.

 Die vor­schlags­berechtigten Organisationen sind hierPDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab zu finden.

 Wer Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter hat, sollte sein Inter­esse bei einer der genannten Vereinigungen und Verbände an­melden.

 Die nächste Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern erfolgt bei dem Sozial­gericht Detmold im Laufe des Jahres 2023 zum 01.01.2024.

 Für telefonische Rückfragen zum Berufungsverfahren steht Ihnen Herr Lönneker (05231-704-0) zur Verfügung.

 Weitere allgemeine Informationen zum Amt des ehrenamtlichen Richters sind hier zu finden.