Sie möchten gerne ein Ehrenamt übernehmen? Als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter wären Sie ein wichtiger Teil der Rechtspflege und wären künftig mit richterlichen Aufgaben betreut.
Das Sozialgericht Detmold würde sich sehr freuen, wenn Sie sich bereit erklären würden, dieses Ehrenamt zu übernehmen.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht werden aufgrund von Vorschlagslisten für fünf Jahre berufen. In § 14 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) ist geregelt, welche Vereinigungen und Verbände berechtigt sind, solche Vorschlagslisten vorzulegen.
Die vorschlagsberechtigten Organisationen sind hier zu finden.
Wer Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter hat, sollte sein Interesse bei einer der genannten Vereinigungen und Verbände anmelden.
Die nächste Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern erfolgt bei dem Sozialgericht Detmold im Laufe des Jahres 2023 zum 01.01.2024.
Für telefonische Rückfragen zum Berufungsverfahren steht Ihnen Herr Lönneker (05231-704-0) zur Verfügung.
Weitere allgemeine Informationen zum Amt des ehrenamtlichen Richters sind hier zu finden.